Verhaltenskodex

1. Allgemeine Grundsätze

Das Unternehmen richtet seine geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen an den allgemein gültigen ethischen Werten, insbesondere der Integrität, der Glaubwürdigkeit und dem Respekt vor der Menschenwürde aus. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Erfüllung zutreffender Anforderungen im Rahmen seiner Tätigkeiten zum Zwecke der Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie zur Einhaltung seiner bindenden Verpflichtungen und zur fortlaufenden Verbesserung seines Managementsystems.

Der Verhaltenskodex stellt verbindliche Regeln dar, die von jeder beschäftigten Person des Unternehmens zu beachten sind. Insbesondere die Geschäftsführung und alle Führungskräfte tragen die Verantwortung für die aktive Umsetzung dieses Verhaltenskodex. Sie haben in jeder Hinsicht eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Der Kodex ist Grundlage und Leitfaden für die Bewältigung ethischer und rechtlicher Herausforderungen bei der täglichen Arbeit. Jede mitarbeitende Person kann sich mit Fragen und Hinweisen in diesem Zusammenhang an seine Vorgesetzten oder die Geschäftsführung wenden.

Das Unternehmen erwartet von seinen Lieferanten die Beachtung der Leitwerte des Verhaltens-kodex, unterstützt sie hierbei bestmöglich und fordert sie auf, Gleiches in ihren Lieferantenketten zu tun.

Das Unternehmen beachtet die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder, in denen es tätig ist. Dies gilt ausdrücklich auch für die Vorschriften des nationalen, europäischen und internationalen Chemikalienrechts sowie für Embargo-, Zoll - und Exportkontrollbestimmungen.

2. Verhalten gegenüber Geschäftspartnern

Das Unternehmen achtet die Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und trifft keine Absprachen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen.

Angestellte des Unternehmens sind verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Absprache, aber auch jede abgestimmte Verhaltensweise mit Wettbewerbern zu folgenden Themen: 
-    Preise und Preisbestandteile
-    Konditionen
-    Kunden
-    Liefergebiete
-    Quoten und Kapazitäten
-    verabredete Marktaustritte
-    Abstimmung über geplante Innovationen 
-    Boykotte
Erfolgt die Vergabe eines Auftrags auf der Grundlage einer formalen Ausschreibung, wird das Unternehmen Angebote mit anderen Bietern weder absprechen noch abstimmen. Dies gilt sowohl für öffentliche, als auch für beschränkte Ausschreibungen und ist unabhängig davon, ob es sich um ein Vergabeverfahren der öffentlichen Hand oder von einer privaten Stelle handelt.

Das Unternehmen wendet sich ausdrücklich gegen jede Form der Korruption im In- und Ausland und vermeidet schon den Anschein, durch unlautere Geschäftspraktiken Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen nehmen zu wollen.
Angestellte dürfen die geschäftlichen Verbindungen des Unternehmens nicht zum eigenen oder fremden Vorteil oder zum Nachteil des Unternehmens ausnutzen. Das bedeutet insbesondere, dass Beschäftigte im Geschäftsverkehr keine unerlaubten privaten Vorteile (z.B. Geld, Sachwerte, Dienstleistungen) gewährt oder annimmt, die geeignet sind, eine sachgerechte Entscheidung zu beeinflussen.
Alle Beschäftigten des Unternehmens sind verpflichtet, bei Verdachtsmomenten oder rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des Vorliegens von Korruption oder Wirtschaftskriminalität, Rat bzw. Hilfe einzuholen. Rat bzw. Hilfe bietet die Geschäftsführung.

Einladungen, wie zum Beispiel zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen, die anerkannten Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und angemessen sind, dürfen ausgesprochen oder angenommen werden, wenn sie nicht der unzulässigen Bevorzugung dienen. Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken.
Bestehen Zweifel hinsichtlich des Vorliegens eines sachlichen Grundes oder der Üblichkeit einer Zuwendung, haben Angestellte vorab die Geschäftsführung zu befragen.

Vorteile jeglicher Art für Personen im Beamtenstatus und andere AmtsträgerInnen sowie an Beauftragte staatlicher Einrichtungen, auch mittelbar über Dritte, sind unabhängig von deren Wert untersagt.

Die Beauftragung von Beratern, Agenten und anderen Auftragsmittlern darf nicht dazu dienen, das Bestechungsverbot zu umgehen.

Spenden werden nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung getätigt. Spendentätigkeit und Sponsoringleistungen dürfen nicht darauf angelegt sein, Entscheidungen im Interesse des Unternehmens verdeckt zu fördern. 
Die Spende muss transparent sein. Die Empfänger der Spende und die konkrete Verwendung durch die Empfänger müssen bekannt sein. Über den Grund für die Spende und die zweckbestimmte Verwendung muss jederzeit Rechenschaft abgelegt werden können.
Spendenähnliche Vergütungen sind zu unterlassen. Spendenähnliche Vergütungen sind Zuwendungen, die nur scheinbar als Vergütung einer Leistung gewährt werden, deren Wert aber den Wert der Leistung deutlich überschreiten.

Das Unternehmen duldet keine Geldwäsche. Alle Beschäftigten sind zur strikten Befolgung der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung verpflichtet. Ferner haben sie verdächtige Zahlungsformen oder andere Transaktionen, die auf Geldwäsche hindeuten, sofort der Geschäftsführung mitzuteilen.

Das Unternehmen erstellt Steuererklärungen und -anmeldungen wahrheitsgemäß. Alle zollpflichtigen Waren werden von dem Unternehmen ordnungsgemäß verzollt. Das Unternehmen hält die gesetzlichen Vorgaben für Exportkontrolle und Zoll in den Themengebieten Außenwirtschafts- und Zollrecht konsequent ein und gewährleistet deren ordnungsgemäße Umsetzung.
Von seinen Lieferanten erwartet das Unternehmen eine qualifizierte und termingerechte Bereitstellung der Ausfuhrkontroll- und Außenhandelsdaten sowie die Implementierung ausreichender Standards zur Sicherheit in der Lieferkette im Rahmen von globalen Zollsicherheitsprogrammen.

3. Vermeidung von Interessenkonflikten

Das Unternehmen erwartet von seiner Belegschaft Loyalität. Es achtet darauf, dass seine Angestellten nicht in Situationen geraten, in denen deren persönlichen oder finanziellen Interessen, mit denen des Unternehmens oder seiner Geschäftspartner kollidieren.
Die mitarbeitenden Personen des Unternehmens haben jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bestehen könnte, unverzüglich ihren Vorgesetzten anzuzeigen.

Den Beschäftigten des Unternehmens ist es untersagt, ein Unternehmen zu führen oder für ein Unternehmen zu arbeiten, das im Wettbewerb mit dem Unternehmen steht.

4. Umgang mit Informationen

Die Belegschaft des Unternehmens ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere interne Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt entsprechend für nicht öffentlich zugänglichen Informationen über Vertragspartner und Kunden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Neben den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften (z. B. § 17 UWG) ist das Datengeheimnis nach DSGVO einzuhalten. Insbesondere ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu anderen Zwecken, als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck, zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fort.

Alle Berichte und andere schriftlichen Dokumentationen sind korrekt und wahrheitsgemäß zu verfassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um interne Berichte handelt, oder diese nach außen gegeben werden.
Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen haben sich an den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung auszurichten und stets vollständig und korrekt zu sein.

5. Grundsätze sozialer Verantwortung

Soziale Verantwortung ist unverzichtbarer Bestandteil einer an Werten orientierten Unternehmensführung und wesentlicher Faktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Das Unternehmen respektiert und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte. In diesem Zusammenhang stehen wir auch in einem ständigen Dialog mit unseren Lieferanten, um zu vermeiden, dass unsere Produkte Rohstoffe aus Konfliktregionen enthalten.

Die Verbote von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in jeder Form werden eingehalten.

Diskriminierung von Beschäftigten und Dritten wird in unserem Unternehmen in jeglicher Form nicht toleriert. Das Unternehmen bekennt sich ausdrücklich zu einer Unternehmenskultur, die auf Toleranz, Vielfalt und Inklusion basiert. Jegliche Benachteiligung oder unzulässige Behandlung von Beschäftigten – insbesondere im Zusammenhang mit sexueller oder verbaler Belästigung – wird konsequent unterbunden und rigoros sanktioniert.
Das Unternehmen achtet darauf ein faires und respektvolles Arbeitsklima zu gewährleisten
Das Unternehmen integriert diese Prinzipien proaktiv in seine Qualitätspolitik, um ein faires, respektvolles und zukunftsorientiertes Arbeitsklima zu gewährleisten.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Rahmen der nationalen Bestimmungen gewährleistet.

Das Unternehmen trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der sie tätig ist.

6. Qualitätspolitik

Qualität ist die Grundlage unseres Erfolges. Unser Kunde bestimmt die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen, weshalb wir stets auf exzellent definierte Prozesse setzen, die die Basis für unsere Arbeit bilden. Unser Ziel ist es, Produkte fehlerfrei zu liefern, wobei jeder einzelne Mitarbeiter eine entscheidende Verantwortung trägt. Durch gemeinsames Arbeiten im Team streben wir danach, unsere Ziele effizient zu erreichen. Langjährige Partnerschaften mit unseren Stakeholdern sind uns wichtig und werden von uns kontinuierlich gepflegt.

7. Umweltpolitik

Das Unternehmen produziert Produkte mit langer Lebensdauer, die die Umwelt so weinig wie möglich belasten. Unsere Geräte tragen durch vielfältige Anwendungen aktiv zum Umweltschutz bei, wie beispielsweise durch die Forschung an Brennstoffzellen, die Prüftechnik zur sicheren Wiederverwendung von PET-Flaschen oder der Analyse von Verunreinigungen in CO2 für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie.

V&F ist 1985 aus dem Umweltgedanken heraus entstanden und hat mit der Einführung des Katalysators und Messungen im Automobilsektor zur Forschung und Weiterentwicklung in der Automobilbranche beigetragen.

Durch ständig optimierte Arbeitsprozesse und moderne Infrastruktur sparen wir wertvolle Ressourcen. Außerdem forschen wir an Substitutionsmöglichkeiten für umweltgefährdende Stoffe, die im Laufe des Lebenszyklus unserer Geräte zum Einsatz kommen. Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind für uns wichtige Unternehmensziele. Sowohl bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen als auch beim Betrieb von Produktionsanlagen achten wir darauf, dass alle hiervon ausgehenden Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima so gering wie möglich gehalten werden und unser Produkt/Dienstleistung einen positiven Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz bei unseren Kunden leistet. 

Wir verbessern unsere Prozesse laufend und wollen uns auch weiterhin umweltorientiert weiterentwickeln. Dabei evaluieren wir regelmäßig die bindenden, gesetzlichen und behördlichen Auflagen und Rahmenbedingungen und verpflichten uns zur strikten Einhaltung dieser.

Durch unsere gelebte Umweltpolitik im Betrieb, schärfen wir auch das Bewusstsein unserer Beschäftigten und arbeiten gemeinsam aktiv am Umweltschutz und an der Nachhaltigkeit im Arbeitsalltag. Die gesamte Belegschaft trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.
Das Bekenntnis zum Umweltschutz wird so bei V&F zur gelebten Praxis und zum gemeinsamen Ziel.

8. Einhaltung des Verhaltenskodex

Das Unternehmen macht seine Belegschaft mit den in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalten vertraut und erläutert die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Das Unternehmen kommuniziert die Grundsätze des Verhaltenskodex gegenüber ihren Geschäftspartnern.

Die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Verhaltensanforderungen sind für die Angestellten des Unternehmens verbindlich und daher unbedingt einzuhalten. 
Das Unternehmen leitet alle erforderlichen Schritte ein, um die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundwerte und Vorgaben durch geeignete Organisationsmaßnahmen sowie angemessene Richtlinien und Prozesse in allen Geschäftsbereichen umzusetzen.


V&F Analyse und Messtechnik GmbH

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