Geltung der Geschäfts- und Lieferbedingungen
Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen Die allfällige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit Ihrer übrigen Bestimmungen.
Preisangebote
Preisangebote gelten freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail oder Telefax, spätestens jedoch mit der Ausführung der Lieferung zustande.
Preis
Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
Lieferung
Fracht, Transportversicherung und Versandpackung gelten ab Werk. Etwaige Transportschäden sind unmittelbar vom Empfänger der Ware beim jeweiligen Spediteur oder Frachtführer anzumelden und zu protokollieren.
Betriebsstörungen
Fälle höherer Gewalt sowie Streiks, Aussperrungen, unvorhergesehener Maschinenschaden, Unmöglichkeit der Rohstoffbeschaffung, Verzögerung in der Anlieferung von Rohstoffen und dergleichen entbinden den Lieferanten jedenfalls von der Einhaltung seiner Lieferverpflichtung, der Besteller ist in so einem Fall nicht zur Zurückziehung des Auftrages oder zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.
Warenübernahme
Alle Mängel sind umgehend schriftlich geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach lediglich insoweit berechtigt, als diese durch die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt sind.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der bestehenden Geschäftsverbindung bestehender noch offener Forderungen samt allen Nebengebühren unser Eigentum. Zahlungsverzug berechtigt uns jederzeit zur Abholung der Ware. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind vom Käufer pfleglich zu behandeln und entsprechend zu lagern. Verstößt der Käufer gegen vorbeschriebene Verpflichtung, so wird er schadenersatzpflichtig. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit gegenüber dem Verkäufer, die außergerichtlichen vorprozessualen Betreibungskosten samt und sonders zu ersetzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Innsbruck, Österreich